
Wir bieten Ihnen grundpflegerische Leistungen (nach SGB XI – Pflegeversicherung) an, wie z. B. Hilfestellung bei der Körperpflege oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen bieten wir Ihnen auch im Rahmen der Verhinderungspflege an.
Auf Verordnung Ihres Hausarztes oder Anordnung des Krankenhauses leisten unsere examinierten Pflegefachkräfte Behandlungspflege (nach SGB V – Krankenversicherung) wie z. B. Verbände wechseln, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamentengabe oder Injektionen geben.
Wir übernehmen nach Rücksprache mit dem operierenden Arzt auch die Versorgung nach ambulanten Operationen. Darüber hinaus verfügen unsere Wundexperten (ICW e.V.) über langjährige Expertise im Bereich der Versorgung von chronischen und akuten Wunden.
Zudem bieten wir eine Pflegeüberleitung an, organisieren also alles Notwendige vor Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, um Ihre Pflegesituation zu Hause sicherzustellen. Auf Antrag der Kranken- und Pflegekassen schulen unsere Fachkräfte auch gerne Angehörige nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen.
Ebenso können bei uns vorgeschriebene Pflegeberatungseinsätze nach SGB XI § 37 abgerufen werden.
Außerdem bieten wir stundenweise ambulante Betreuung bei Demenz an. Wir kommen zu Ihnen oder Ihrem Angehörigen nach Hause und verbringen gemeinsame Zeit in der eigenen Häuslichkeit. In dieser Zeit werden Aktivitäten auf Basis vorangegangener Biografiearbeit angeboten. Diese Betreuung wird durch die Pflegekasse finanziert.
Wir reinigen Ihr Haus oder Ihre Wohnung, waschen Ihre Wäsche, kochen für Sie oder erledigen Ihren Einkauf. Dafür gibt es übrigens auch von Seiten der Pflegeversicherung die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Pflegegrade zu erhalten.
Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Dafür stehen 131,- Euro monatlich zur Verfügung für unterschiedliche Leistungen wie z. B. Hauswirtschaft oder Betreuung.
Wir bieten auch Pflegeschulungen und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SBG XI, auch in der häuslichen Umgebung, an.
In Zusammenarbeit mit Hospizgruppen sowie der spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bieten wir Sterbebegleitung und Palliative Care an.
Neben den ambulanten Diensten befindet sich in oft eine Einrichtung der Tagespflege, in der Senior*innen, auch zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, tageweise Betreuung erhalten. In einer unserer vielen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Ihrer Region können wir Ihnen vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege anbieten. Bekannte Kunden des ambulanten Dienstes haben dabei Vorrang bei der Platzbelegung.
Außerdem beantworten wir alle Fragen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung. Alle Beratungen werden von unseren ausgebildeten Pflegefachkräften mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege durchgeführt.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch in vielen weiteren Bereichen des Alltags. Auf Wunsch organisieren wir für Sie auch Fußpflege, Friseurtermine oder Massagen. Sprechen Sie uns gerne an.